Wessen Freiheit wollen wir?

Das Volksbegehren der Berliner Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ kämpft für eine der spektakulärsten Abstimmungen in der Stadt: Nicht weniger als die Vergesellschaftung aller privaten Wohnungskonzerne, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, stünde zur Wahl. Es ist wenig überraschend, dass jene, die in der Institution des Privateigentums die Beste aller möglichen Welten sehen, seither Alarm schlagen. Sie haben etwas zu verteidigen.

Erst kürzlich veröffentlichte die Universität Bonn eine Studie, wonach die deutschen Hauseigentümer zwischen 2011 und 2018 allein durch Preissteigerungen inflationsbereinigt um 2,8 Billionen Euro reicher geworden seien. Profitiert haben davon vor allem die reichsten 10 Prozent der Deutschen. Die andere Seite der Medaille: Erheblich gestiegene Mietausgaben. Die ärmsten 20 Prozent der deutschen Haushalte müssen mittlerweile knapp 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen ausgeben, 1993 waren es nur gut 25 Prozent.

Doch die Frage nach dem privaten Eigentum wird nicht nur in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um gestiegene Mieten immer virulenter. Zunehmende soziale Ungleichheit, starke Konzentration des Reichtums und prekärer werdende Arbeits- und Lebensverhältnisse lassen die für lange Zeit stillschweigend akzeptierte private Verfügungsmacht immer öfter fragwürdig erscheinen. Auch im Großkonflikt um den Klimawandel wird zum Beispiel inzwischen gefordert, die größten CO2-emittierenden Unternehmen zu enteignen. BMW-Erbe Stefan Quandt liegt also richtig, wenn er sagt: „Die Angriffe auf das Privateigentum häufen sich.“

Bahlsen vs Kühnert

Große Aufregung entfachte der Juso-Vorsitzende Kevin Kühnert, als er in einem Interview vorschlug, die Verteilung von Profiten zum Beispiel von BMW demokratisch zu kontrollieren, was ausschließe, dass es einen kapitalistischen Eigentümer an diesem Betrieb gebe. Umgehend wies Werner M. Bahlsen, Verwaltungsratsvorsitzender des Lebensmittelkonzerns Bahlsen und Präsident des CDU-Wirtschaftsrats, Kühnert in die Schranken: „Wer eine Verstaatlichung von Schlüsselindustrien fordert, stellt den Wohlstand aller Bürger in Frage und lähmt die Innovationskraft und Initiative … Sozialismus bedeutet immer Unfreiheit, Einschränkungen von Menschenrechten, Mangel und staatliche Willkür.“

In Bahlsens Zitat finden sich fast alle zentralen Attribute, die dem Privateigentum zugeschrieben werden, allesamt – wie sollte es anders sein – positiv besetzt: Wohlstand, Innovationskraft, Eigeninitiative, Freiheit. Fehlt nur noch: Wachstum und Effizienz. Alle diese Segnungen verspricht – angeblich – das Privateigentum.

Nimmt man es genauer unter die Lupe, dann beruht das Versprechen des Privateigentums im Kern auf der Annahme, dass die Wirtschaftssubjekte, wenn sie sich die Früchte ihrer Arbeit privat, also exklusiv, aneignen können, motivierter seien. Diese höhere Motivation sei wichtig, da die Ressourcen, gemessen an der Unbegrenztheit der menschlichen Bedürfnisse, knapp seien. Das erfordere einen „wirtschaftlichen“, also effizienten Umgang mit ihnen.

Privates Eigentum sichere die individuelle Freiheit, die für die Entfaltung der Effizienz nötig sei, das führe schließlich zu Wachstum und letzteres wiederum zu Wohlstand für alle. Diese Erzählung ist ideengeschichtlich so alt wie die kapitalistische Produktionsweise selbst.

Doch die zwei zentralen Annahmen in der Begründung des Privateigentums haben Schwierigkeiten, den Plausibilitätstest zu bestehen: Die Knappheit der Güter und die grenzenlosen Bedürfnisse der Menschen. Orangensaft zum Beispiel ist in dieser Lesart immer knapp, unabhängig davon, wie viel Orangensaft es gibt, wie viel man davon produzieren könnte und wie viel Menschen überhaupt danach dürsten. Ob ein konkretes Gut aber wirklich knapp ist, ergibt sich immer nur im Vergleich mit den tatsächlich vorhandenen Bedürfnissen und den vorhandenen Ressourcen.

Menschen können nicht grenzenlos Schokolade essen.

Wenn niemand in einer Gesellschaft Orangen konsumieren wollte, wäre schon ein Beutel dieser Früchte mehr als ausreichend, um die gesellschaftlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Menschen können außerdem nicht grenzenlos viel Schokolade essen (leider) oder Alkohol trinken. Bezogen auf die konkreten, stofflich bestimmten Objekte ist Maßlosigkeit keine sinnvolle Annahme.

Dazu kommt, dass auch die Anreizfunktion, die dem Privateigentum zugeschrieben wird, fragwürdig ist, obwohl sie mittlerweile tief im Alltagsverstand der Menschen verankert ist. Sie wird häufig verallgemeinert, so dass gilt, dass „der Mensch“ nur dann initiativ wird, wenn er die Früchte seiner Arbeit auch ernten kann. Man muss hier allerdings unterscheiden zwischen persönlichem Eigentum einerseits und Privateigentum an Produktions- oder Betriebsmitteln andrerseits.

Wenn die Eigentümerin einer einzelnen Wohnung selbst drin wohnt, ist es ihr persönliches Eigentum. Ein Eigentümer von 3.000 Wohnungen hingegen, der diese vermietet, mit dem Zweck, sein eingesetztes Kapital zu vermehren und von den Einnahmen zu leben, der hat Privateigentum an „Produktionsmitteln“, in diesem Falle an Grund und Boden und Gebäude. Privateigentum an Produktionsmitteln hat in einer arbeitsteiligen Gesellschaft enorme Auswirkungen auf die sozialen Beziehungen zwischen Menschen.

Der Privateigentümer im genannten Beispiel geht eine Beziehung ein mit 3.000 Mietparteien. In dieser Beziehung ist die Macht höchst ungleich verteilt. Der Eigentümer kann darüber bestimmen, wieviel Miete bezahlt wird, wie lange und welche Menschen darin wohnen dürfen. Der Anreiz des Privateigentums liegt nicht darin, Wohnungen zu bauen, damit Menschen darin wohnen können, sondern Wohnungen zu bauen, um das eingesetzte Kapital zu mehren.

90 Prozent Eigentumslose

Dieses Privateigentum an Produktionsmitteln ist auf einen kleinen Personenkreis beschränkt. Die Vermögensbefragung der Deutschen Bundesbank für 2017 stellte fest, dass nur zehn Prozent der privaten Haushalte in Deutschland überhaupt Betriebsvermögen besitzen: Betriebsvermögen, so die Bundesbank, sei ebenso wie Aktienvermögen eine der am ungleichsten verteilten Vermögensarten. Das bedeutet, dass relativ wenige Menschen die Verfügungsmacht über jene Mittel haben, auf die der überwältigende große Rest der Menschen für ihre Reproduktion angewiesen ist.

Die Eigentumslosen spüren nichts vom Anreiz des Privateigentums, sie haben schlicht keines. Was sie aber aufgrund dieser Eigentumslosigkeit spüren, ist der Zwang, ihre Arbeitskraft zu Bedingungen zu verkaufen, auf die sie selbst wenig Einfluss haben, um schließlich von dem erhaltenen Lohn eine Miete zu bezahlen, gegen deren stete Erhöhung sie nicht viel ausrichten können.

Auch das Attribut der Freiheit, die das Privateigentum gewährleiste, wird gerne verallgemeinert, als „die Freiheit“ des Privateigentums per se. Auch hier ist es eine Frage der Perspektive. Welche Freiheit? Wessen Freiheit? Auf das persönliche Eigentum bezogen beinhaltet sie, dass ich in meiner selbstgenutzten Eigentumswohnung eine Wand rausreißen oder einbauen oder mein Fahrrad bunt lackieren kann. Die Freiheit, die aus dem Privateigentum an Produktionsmitteln resultiert, hat einen unvergleichlich großen Wirkungskreis. Diese Privateigentümer haben die Freiheit, die Bedingungen zu diktieren, unter denen die Menschen zu arbeiten haben.

Auch die berühmte Effizienz, die dem Privateigentum unterstellt wird, ist eine sehr spezifische. Die Konkurrenz zwingt Wirtschaftsunternehmen dazu, ständig die Produktivität zu steigern, um Waren billiger anbieten zu können. „Effizient“ ist das eingesetzte Kapital nicht dann, wenn es möglichst ressourcenschonend die vorhandenen Bedürfnisse der Menschen befriedigen kann, sondern wenn es sich maximal verwerten kann.

Die Freiheit des Privateigentums an Produktionsmitteln gibt somit auch die Freiheit, die eigene Verfügungsmacht über Produktionsmittel auf Kosten von Mensch und Natur einzusetzen. Es ist kein Zufall, dass das Grundgesetz Schranken des Eigentums kennt. Es verfährt allerdings nach der Logik: Erst der Schaden, dann die Reparatur. Ob es beim Klimawandel dafür nicht schon zu spät ist?

Eine Kritik des Privateigentums sollte nicht nur an der Frage der Verteilung ansetzen, sondern daran, zu welchem Zweck es eingesetzt wird. Übrigens: Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ strebt streng genommen nicht Enteignung an, sondern vielmehr eine andere, sozialere Verwendung der Wohnungen. Das aber ist entscheidend.

Erschienen in: Der Freitag, 47/2019

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